Verpackungen für Lebensmittel unterliegen in Deutschland der Bedarfsgegenständeverordnung. Sämtliche von uns vertriebenen Verpackungen entsprechen der europäischen Verordnung EU Nr. 10/2011 sowie der Verordnung (EU) Nr. 1935/2004 (in der jeweils aktuellen Fassung). Die Gesamtmigration sowie die spezifischen Migrationen liegen bei bestimmungsgemäßer Anwendung unter den gesetzlichen Grenzwerten. Die eingesetzten Materialien und Rohstoffe entsprechen der Empfehlung XXXVI des Bundesinstitutes für Risikobewertung BfR, sowie dem deutschen Lebensmittel- Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB und der Bedarfsgegenständeverordnung (BGV) in der jeweils gültigen Fassung. Lebensmittelunbedenklichkeit
Unsere Verpackungen sind damit für den Direktkontakt mit Lebensmitteln zugelassen. Eine Selbstverständlichkeit ist für uns zu diesem Zweck die Verwendung von Karton aus Frischfasern (Holz). Seit dem 01.10.2006 gilt in Deutschland der Grundsatz der Rückverfolgbarkeit nicht nur für Lebensmittel, sondern auch für deren Verpackung. Unsere Produkte werden auf den Umkartons, sowohl bei der Produktion, als auch bei der Auslieferung mit eindeutigen Nummern, sogenannten Chargennummern versehen, die eine eindeutige Identifizierung gewährleisten. Unsere Verpackungen erfüllen außerdem die erforderlichen Anforderungen gemäß EG-Verordnung 1907/2006 (Letzte Fassung vom Mai 2008) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-VO). PDF-Dateien der entsprechende Erklärungen und Zertifikate senden wir Ihnen auf Wunsch gern zu.
Lebensmittelunbedenklichkeit und Umweltschutz sind für uns Selbstverständlichkeiten die sich nicht ausschließen. So beziehen wir den Karton für unsere Verpackungen traditionell aus Skandinavien, wo seit Jahrzehnten strenge Gesetze, eine freiwillige Selbstverpflichtung der Industrie und das Verständniss der Bevölkerung einen umweltbewussten Umgang mit der Natur sicherstellen. Alle unsere Produkte sind vollständig recycel- und zum Teil sogar kompostierbar. Gemäß der Verpackungsverordnung (seit 2019 Verpackungsgesetz), dürfen seit dem 01.01.2009 nur noch Verpackungen an den privaten Endverbraucher abgegeben werden, die bei einem Unternehmen des Dualen Systems lizenziert wurden. Die Pflicht zur Lizenzierung von Serviceverpackungen kann ebenfalls bereits seit dem 01.01.2009 vom Erstinverkehrbringer (z.B. Bäcker, Konditor, Metzger) auf dessen Vorlieferanten übertragen werden. Sie können uns daher mit der Lizenzierung sämtlicher bei uns erworbener Serviceverpackungen beauftragen. Die Lizenzierungsgebühren werden auf unseren Rechnungen separat ausgewiesen, sind rein netto zahlbar und nicht Rabatt- oder Skontofähig. Für die über uns lizensierten Verpackungen erstellen wir auch eine jährlich vorgeschriebene Vollständigkeitserklärung, die von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einer digitalen Signatur versehen wird. Die von uns für den Versand verwendeten Verpackungen werden unabhängig hiervon immer zu unseren Lasten lizensiert. Unsere Registernummer bei der Zentralen Stelle lautet DE3902244001823. Umweltschutz
Verpackungsgesetz/Verpackungsverordnung
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